Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge

Immer mehr Menschen entscheiden sich heute ihre letzte Ruhe selbst mitzugestalten. Rechtzeitige Vorsorge gibt das gute Gefühl, alles nach eigenen Vorstellungen geregelt zu wissen. Aber auch Angehörige erlangen dadurch die Sicherheit, die Wünsche des Verstorbenen zu kennen und gewissenhaft danach handeln zu können. Diese Wünsche werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgehalten. Oft spielen auch die Bestattungskosten eine wichtige Rolle und können die Angehörigen stark belasten. Ein Treuhandkonto und die Sterbegeldversicherung bieten eine sichere Entlastung. Wir beraten Sie umfassend.

Treuhandkonto

Die „Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ wurde zur Absicherung der für Ihre dereinstige Bestattung hinterlegten Gelder gegründet und unterliegt der strengen deutschen Aufsicht für Treuhandkonten. Vorteile für den Abschluss eines Treuhandvertrages

  • Festlegung und Sicherung der Wünsche zur eigenen Bestattung mit entsprechender finanzieller Absicherung.
  • Keine direkte Zugriffmöglichkeit durch Dritte.
  • Keine laufenden Beiträge, wie bei einer Versicherung.

Sterbegeldversicherung

Die private Sterbegeldversicherung ist zweckgebunden und garantiert, dass auch
finanziell alle Voraussetzungen für eine angemessene Gestaltung der
Beerdigung gesichert sind.
Rahmenbedingungen

  • Keine Gesundheitsfragen
  • Aufnahme in die Sterbegeldversicherung bis zum 80. Lebensjahr
  • Günstige Beiträge
  • Kein bürokratischer Aufwand
  • Keine Wartezeit im Leistungsfall
  • Individuell festzulegende Beträge
  • Zahlung: monatlich, jährlich oder als Einmalzahlung

Kurth Bestattungen
Andreas Kurth Bestattermeister
Hochstraße 15 | 53879 Euskirchen
Tel: 02251 - 44 05 | Fax: 02251 - 7 42 86 | Mob: 0177 - 60 15 104
info@bestattung-kurth.de | www.bestattung-kurth.de

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