Wahlgrabstelle
Ein Wahlgrab , z.B. Doppelgrab, ist individuell und wird vom Betroffenen oder den Angehörigen ausgewählt. Je nach Bestattungsart können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. In einer 1-stelligen Wahlgrabstelle kann ein Verstorbener als Sarg oder 4 Urnen beigesetzt werden.
Reihengrabstelle
Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt – eine individuelle Auswahl ist nur in bestimmten Fällen möglich. In einem Reihengrab darf immer nur ein Verstorbener als Sarg oder 1 Urne beigesetzt werden. Es ist im Normalfall günstiger als eine Wahlgrabstelle.
Dies sind Rasenflächen mit Einzelreihengrabstätten als pflegefreie Grabstätten eingerichtet. Auf den Einzelgrabstätten sind nur stehende Grabmäler zugelassen. Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege der Grabstätte keinen Einfluss. Um eine ordnungsgemäße Pflege zu gewährleisten, sind Einfriedungen, Einfassungen oder sonstige bauliche Anlagen sowie Bepflanzungen, Grabschmuck, Vasen und Grableuchten nicht gestattet.