Wissenswertes

Liebe Besucher,

hier stehen Ihnen einige Informationen für die ersten Schritte zur Verfügung.

Bitte bedenken Sie, das Sie nichts überstürzen müssen. Sie haben Zeit und Sie können sich diese auch nehmen.

In einem persönlichem Beratungsgespräch besprechen wir mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen.

Selbstverständlich erhalten Sie auch eine detaillierte Kostenübersicht. Somit können Sie jede einzelne Position in Bezug auf die Bestattung nachverfolgen.

Das Thema Kindertrauer ist ein ganz wichtiges Thema in Bezug auf Tod, Bestattung und Abschied.

Lesen Sie bitte in Ruhe die Information durch, insofern Sie dafür Bedarf haben.

Gerne können wir aber auch in dem Beratungsgespräch dieses Thema intensiv besprechen und zu weiteren Einzelheiten diesbezüglich Stellung nehmen.

Der Trauerfall ist eingetreten – und jetzt?

Grundsätzlich gilt: Es gibt es keinen Grund für überhastete Eile.

Die/Der Verstorbene kann bis zu 36 Stunden in der häuslichen Umgebung verbleiben. Tradierte Handlungen können dabei helfen, ein wenig zur Ruhe zu kommen: Vielleicht mögen Sie eine Kerze entzünden, die Uhr anhalten, ein Fenster öffnen …

    Bei einem Sterbefall zu Hause:

  • Hausarzt oder Notarzt benachrichtigen!
  • Der Arzt stellt den Tod fest und händigt den Angehörigen die Todesbescheinigung aus. (Die Todesbescheinigung muss immer beim Verstorbenen hinterlegt werden)
  • Falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist, den ärztlichen Notdienst anrufen (Tel. 116 117)

    Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim

  • Tritt der Tod im Pflegeheim oder im Krankenhaus ein, leitet die dortige Verwaltung das Notwendige in die Wege. Jedoch sollte das Seniorenheim über eine evtl. Vorsorgeregelung informiert werden.

Es ist gut alle Unterlagen leicht auffindbar zu haben. Notieren Sie den Aufbewahrungsort der einzelnen Dokumente.
Sollten einzelne Dokumente fehlen, können wir bei der Beschaffung bestimmt behilflich sein.

Bestattungspflicht – Rangfolge der Verpflichteten

Im Bestattungsgesetz ist hinsichtlich der Bestattungspflicht ausdrücklich eine Rangfolge der Verpflichteten festgelegt.

    Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge:

  • Ehegatten
  • Eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Volljährige Kinder
  • Eltern
  • Volljährige Geschwister
  • Großeltern
  • Volljährige Enkelkinder

Kosten der Bestattung

Die Kosten einer Bestattung gliedern sich in verschiedene Bereiche.


    Im Einzelnen sind dies unter anderem:

  • Leistungen des Bestattungsunternehmens
  • Friedhofsgebühren
  • Bestattungsgebühr
  • Gebühren für Behörden und Kirche
    Zusätzliche Leistungen, z.B.

  • Blumenschmuck
  • Traueranzeigen
  • Trauerredner
  • Musikalische Umrahmungen
  • Ärztliche Bescheinigung (Todesbescheinigung)
  • Grabmalkosten
  • Grabpflegekosten
  • Kaffeetafel

Auf Wunsch stellen wir im Auftrag der Hinterbliebenen Auszahlungsanträge auf Zahlung eventueller Sterbegelder bei Lebens- oder Sterbeversicherungen. Danach erhalten Sie von uns eine genaue Abrechnung mit sämtlichen Belegen und Auszahlungssummen.

Bestattungsvorsorge – Mappe

Anbei unsere Mappe mit wichtigen Informationen zum Thema Bestattungsvorsorge und Trauerfall. In ihr finden Sie wichtige Checklisten und Themenpunkte.
Gestaltung der Trauerfeier

Eine Trauerfeier kann entweder am Sarg oder an der Urne stattfinden. Sie kann durch einen Geistlichen erfolgen oder durch die Ansprache eines weltlichen Redners.

In der Regel wird während der Trauerfeier Musik gespielt. Diese Musik wird mit den Geistlichen oder Trauerredner besprochen. Gebräuchlich ist die Gestaltung durch Instrumentalmusik (Orgel, Trompete, Gitarre), durch einen Sänger, aber auch Musikstücke, die von einer CD/USB Stick abgespielt werden. Eine Trauerfeier ist nicht nur die letzte Würdigung eines Menschen, sondern auch ein Teil der Trauerarbeit. Die Atmosphäre spielt deshalb eine wichtige Rolle. Diese wird unter anderem auch durch die ausgewählten Blumen und Kränze bestimmt. Die Auswahl der Blumen richtet sich dabei nach persönlichem Geschmack und jahreszeitlichen Gegebenheiten. Ihre individuellen Blumenwünsche können Sie selbstverständlich bei uns in Auftrag geben oder bei Ihrem Gärtner bestellen.

Bei der Erdbestattung geht die Trauergemeinde unmittelbar nach der Trauerfeier zum Grab. Dort nimmt man vom Verstorbenen Abschied. Das offene Grab wird später von der Friedhofsverwaltung geschlossen.

Bei einer Feuerbestattung gibt es die Möglichkeit einer Verabschiedung der Trauergemeinde am Sarg, ohne unmittelbare Beisetzung. In diesem Fall wird der Sarg nach der Trauerfeier in Krematorium überführt. Nach ca. 8 – 10 Tagen kann die Urne beigesetzt werden.

Ebenso ist (wie bei der Erdbestattung) ausschließlich eine Trauerfeier an der Urne mit anschließender Beisetzung möglich.
Eine Einäscherung lässt im Anschluss verschiedene Bestattungsorte zu (Friedhof, Friedwald, Ruheforst, Seebestattung, Anonym….)

Es gibt eine große Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten – lassen Sie uns drüber sprechen.

Kindertrauer

Auch Kinder machen Erfahrungen mit Sterben, Tod und Trauer.

Bestimmt fühlen sich die meisten von uns hilflos und ratlos, wenn es darum geht, mit Kindern über Sterben und Tod sprechen zu müssen. Doch nicht nur Erwachsenen auch Kinder sind vom Tod eines nahestehenden Menschen betroffen. Der erste Impuls ist dann oft, diese vor der Begegnung mit dem Tod schützen zu wollen. Doch Kinder haben das Recht auf Wahrheit und auf ihre eigene Trauer.
Es ist wichtig, Kindern die Möglichkeit zu geben, (auf Wunsch!) bei Trauerfeiern und Beerdigungen dabei zu sein. Sie sind Teil der trauernden Familie, haben eine Beziehung zu dem verstorbenen Menschen. Kinder müssen Abschied nehmen dürfen, den Verlust erfassen, begreifen, dass nun etwas anders ist als vorher.

    Doch wie begegnet man Kindern mit all ihren Fragen:

  • Warum sterben Menschen oder Tiere eines Tages?
  • Was passiert eigentlich, wenn man stirbt?
  • Wo ist derjenige jetzt?

Unsere Aufgabe als Erwachsene ist es, kindgerechte Information zu geben und behutsam zu erklären was passiert ist. Hier gilt der Grundsatz: Weniger ist mehr. Kinder brauchen Zeit, um die Informationen zu verarbeiten. Weitere Fragen kommen oft nach und nach.

    Beachten Sie, dass sich das kindliche Verständnis vom Tod in verschiedenen Altersstufen verändert.

  • Kinder unter 3 Jahren: Tod ist ein Zustand von „nicht-da-sein“
  • Kinder zwischen 3 – 6 Jahren: vorübergehender Zustand, Assoziation mit Dunkelheit und Bewegungslosigkeit, nur andere sterben, ich selbst nicht
  • Kinder zwischen 6 – 9 Jahren: Schulkinder beginnen die Endgültigkeit des Todes zu erfassen. Dennoch fehlt weiterhin das Begreifen. Erstmals werden Bezüge zur eigenen Person hergestellt. Vermischung von Realität und Fantasie, evtl. auch Reaktion durch Verlust- und Trennungsängste
  • Kinder zwischen 10 – 14 Jahren: In der Pubertät verstehen Kinder, dass der Tod etwas Abschließendes, etwas Endgültiges ist. Es tauchen Fragen auf: „Welchen Sinn hat das eigene Leben?“ oder „Gibt es ein Leben nach dem Tod?“.

Bedenken Sie: Nichts lässt sich wirklich verheimlichen!
Die Traurigkeit spürt das Kind sowieso, zu Hause und in der Trauerfeier. Bereits ganz kleine Kinder haben sehr feine Antennen dafür, wenn „etwas nicht stimmt“, wenn also zum Beispiel Eltern und andere Erwachsene auf einmal sehr bedrückt sind. Ihnen den Grund dafür zu verheimlichen, kann tiefe Verlustängste und Verunsicherung schüren. Viel besser ist es, liebevoll und vorsichtig mit ihnen über den Todesfall zu sprechen, alle ihre aufkommenden Fragen so behutsam und doch auch so offen wie möglich zu beantworten. So wissen Kinder, weshalb Mama und Papa zurzeit so oft traurig sind – und dass das nicht an ihnen selbst liegt.
Überhaupt nicht kindgerecht wäre es, Kindern zu erzählen, dass der Verstorbene im Sarg „nur schlafen“ würde – das kann im Gegenteil dazu führen, dass Kinder Ängste vor dem Schlafengehen entwickeln, weil sie fürchten, auch nicht mehr aufzuwachen.

    Hier einige Tipps:

  • Erklären Sie jüngeren Kindern den Tod anhand von Körperfunktionen: Opa atmet nicht mehr, sein Herz schlägt nicht mehr, er reagiert nicht mehr, spürt nicht mehr, er fühlt sich kalt an. Das wird nicht wieder anders. Er ist tot.
    Das mag hart klingen, doch der Tod eines geliebten Menschen lässt sich nicht schönreden. Überhaupt nicht ratsam ist es, Kindern zu erzählen, dass Opa im Sarg „nur schlafe“ – das kann dazu führen, dass Kinder Ängste vor dem Schlafengehen entwickeln, weil sie fürchten, auch nicht mehr aufzuwachen.
  • Beziehen Sie Kinder in die Vorbereitungen mit ein – indem sie zum Beispiel ein Bild für den Verstorbenen malen, etwas Basteln oder einen
    Brief schreiben, der mit ins Grab gelegt werden kann
  • Geben Sie in Ruhe kindgerechte Erklärungen zu dem, was bei der Trauerfeier genau passieren wird, eventuell den Abschiedsort vorher besuchen und zeigen, wie es dort aussieht
  • Ermöglichen Sie jederzeit eine „Fluchtmöglichkeit“ aus der Verabschiedung und finden Sie eine weitere stabile Bezugsperson, die
    sich kümmern kann; jemand der da ist, um Fragen zu beantworten und zu trösten
  • Führen Sie alltägliche Rituale weiter, vermeiden Sie unnötige Änderungen im Tagesablauf; das schafft Vertrautes und Geborgenheit, in einer
    ungewissen Zeit
  • Durch freies Spielen, körperliche Bewegung, Musik hören oder Malen Ausdrucksmöglichkeiten für die Kindertrauer zu geben

Nur Mut, sprechen Sie mit Ihren Kindern über den Tod!
Es gibt inzwischen zahlreiche entsprechende Kinderliteratur zum Thema. Diese kann dabei helfen, dass Erwachsene und Kinder ins Gespräch miteinander kommen. Das Sachbuch „Auch Kinder trauern“ liegt bei uns aus.



Sie haben weitere Fragen?

Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

Kurth Bestattungen
Andreas Kurth Bestattermeister
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